Alle Versicherten der angeschlossenen Krankenkassen sowie deren Angehörige, Partner und Freunde als Begleitung. Voraussetzung ist eine ausreichende körperliche Belastungsfähigkeit. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte Ihren Arzt. Personen, die nicht bei einer der angeschlossenen Krankenkassen versichert sind, können an der Aktivwoche teilnehmen und zahlen entsprechend zusätzlich zum Katalogpreis die Kosten für das Gesundheitsprogramm in Höhe von 160,- € selbst.
Gegebenenfalls erstattet die andere Krankenkasse die Kosten für das Gesundheitsprogramm bzw. einen Teil davon. Fragen Sie doch einfach vorher bei Ihrer Krankenkasse nach. Das Mindestalter für die Teilnahme an den Programmen liegt grundsätzlich bei 14 Jahren.
Das Mindestalter für Kinder zur Teilnahme am Familienprogramm ist 6 Jahre, das Höchstalter 13 Jahre. Das „Best Ager“-Angebot gilt ab einem Alter von 60 Jahren.
Begleitpersonen können auch ohne Programmteilnahme mit anreisen. Bitte erfragen Sie die Unterkunftspreise direkt beim Veranstalter.
Die Aktivwochen-Angebote entsprechen den Vorgaben des aktuellen „Leitfaden Prävention“ und sind bezuschussungsfähig. Sofern die leistungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, bezuschusst die VIACTIV die Kosten für das ordnungsgemäß abgeschlossene Gesundheitsprogramm mit bis zu 160,- € für Erwachsene bzw. mit bis zu 110,- € für Kinder ab 6 Jahren beim Familienangebot.
Die Kostenübernahme ist durch die Satzung Ihrer Krankenkasse geregelt. Die Kostenzusage ist nur gültig, wenn auch zum Zeitpunkt der Aktivwochenteilnahme noch Mitglied bei der VIACTIV sind. Im Falle eines Kassenwechsels müssen Sie mit der neuen Krankenkasse die Kostenübernahme klären und unseren Gesundheitsservice informieren.
Nur die vom Aktivwochen-Ort/-Hotel bestätigte und nachgewiesene mindestens 80 %ige Teilnahme am Gesundheitsprogramm berechtigt zu dem im Prospekt ausgewiesenen günstigen „Krankenkassen-Tarif“.
Die Kosten für das Gesundheitsprogramm werden direkt zwischen Leistungspartner und der VIACTIV abgerechnet.
Zahlungen sind ausschließlich an den Aktivwochen-Ort/das Hotel (Veranstalter) vorzunehmen. Zusätzliche Leistungen (z. B. Vollpension) müssen separat mit den Unterkunftsbetrieben abgerechnet werden.
Unser Service ist für Sie kostenlos.
» Anmeldung über Krankenkasse
Bitte senden Sie den zum Download bereitgestellten Anmelde-Coupon ausgefüllt und mit Ihrer Unterschrift versehen an Ihre Krankenkasse, die Ihren Antrag auf die leistungsrechtlichen Voraussetzungen prüft. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, sendet Ihre Krankenkasse die Anmeldung an den Gesundheitsservice, der sie an den Aktivwochen-Ort/-Hotel weiterleitet. Alternativ leiten Sie den ausgefüllten Antrag mit der von der Krankenkasse bestätigten Zuschusshöhe bitte an den Gesundheitsservice weiter (Fax: 0214/35769-171; Gesundheitsservice Management GSM GmbH, Dönhoffstraße 27, 51373 Leverkusen), der sie an den Aktivwochen-Ort/-Hotel weiterleitet.
Die Reservierungsbestätigung erhalten Sie direkt vom Aktivwochen-Ort/-Hotel.
Telefonische Vorreservierungen sind nicht möglich.
» ONLINE Anmeldung
Bitte füllen Sie das Online Anmeldeformular komplett aus. Wenn sie die AGB akzeptiert haben und auf „EXPRESS Online Anmeldung erstellen“ klicken, sehen Sie noch einmal eine Übersicht der von Ihnen eingegebenen Daten. Klicken Sie dann auf „weiter“. Ihre Anmeldung wird dann an den Gesundheitsservice zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Der Gesundheitsservice kümmert sich um die Einforderung des Zuschusses bei der entsprechenden Krankenkasse des Teilnehmers.
Sollte die Krankenkasse des Teilnehmers keinen oder nur einen geringeren Zuschuss zum Gesundheitsprogramm als 160 € / 110 € für Kinder zur Verfügung stellen, so werden die verbleibenden Kosten dem Teilnehmer durch den Aktivwochen-Ort/-Hotel in Rechnung gestellt. Der Teilnehmer erhält nach Beendigung der Aktivwoche eine Teilnahmebescheinigung zur möglichen Abrechnung seiner Präventionskosten mit seiner Krankenkasse.
Es obliegt dem jeweiligen Teilnehmer sich im Vorfeld der Aktivwoche mit seiner Krankenkasse hinsichtlich der Bezuschussung zu informieren.
Der Gesundheitsservice übernimmt keine Haftung für mögliche Zuschüsse durch die Krankenkassen.
„ » Datenweitergabe und wohnortnahe Maßnahmen
Der Teilnehmer erkennt die allgemeinen Bedingungen an. Er ist damit einverstanden, dass der Anmelde-Coupon mit seinen Daten an die Gesundheitsservice Management GSM GmbH der Betriebskrankenkassen bzw. an die Leistungsanbieter weitergeleitet wird. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Online Anmeldung, dass er aus beruflichen oder privaten Gründen (z. B. unregelmäßige Arbeitszeiten, hohe zeitliche familiäre Belastung) an mehrwöchigen wohnortnahen Maßnahmen zur Primärprävention nicht teilnehmen kann. Er hat zu beachten, dass ein Vertrag zwischen Teilnehmer und Aktivwochen-Ort/-Hotel entsteht.
Alle Zimmer, auch diejenigen der unteren Kategorie, sind grundsätzlich mit Bad oder Dusche/WC ausgestattet. Sofern für Einzelzimmer Zuschläge verlangt werden, ist dies in den Preistabellen ausdrücklich ausgewiesen.
Jahreszeitenbedingt oder aus aktuellem Anlass, z. B. Wetterlage, sind Änderungen im Programm möglich. Werteinbußen sind damit jedoch nicht verbunden.
Selbstverständlich können Sie die Aktivwoche nutzen, um weitere Tage in den schönen Aktivwochen-Orten zu verbringen. Dies geschieht auf eigene Rechnung, wobei die Aktivwochen-Orte / -Hotels bei der Zimmerreservierung gerne behilflich sind. Vielfach bieten die Gastgeber Sonderkonditionen für Verlängerungstage an.
Durch die Zusendung des ausgefüllten Anmeldeformulars beauftragen Sie uns mit der schriftlichen Anmeldung am gewünschten Aktivwochen-Ort für alle im Anmeldeformular genannten Personen. Dies gilt auch für die verbindlich aufgeführten Alternativen. Ihre Anmeldung leitet der Gesundheitsservice als Vermittler an den durchführenden Aktivwochen-Ort/das Hotel weiter. Mit der Reservierungsbestätigung durch den Aktivwochen-Ort / das Hotel (Veranstalter) an den Teilnehmer kommt zwischen dem Teilnehmer und dem Aktivwochen-Ort / Hotel ein Reisevertrag zustande.
Eventuell auftretende Verletzungen und Erkrankungen sind über die Krankenkasse der Eltern abzusichern. Den Anweisungen der Verantwortlichen ist Folge zu leisten. Bei selbständigen Unternehmungen des Kindes, die nicht der Anordnung eines Verantwortlichen obliegen, haftet der Erziehungsberechtigte selbst. Für Schäden, die durch ein Kind verursacht werden, haften die Eltern. Der Veranstalter des Fußballcamps übernimmt keine Haftung bei Verlust von Wertsachen.
Der Gesundheitsservice gewährleistet eine angemessene Sicherheit bei der Verarbeitung Ihrer Daten.
Der Gesundheitsservice verpflichtet sich, Ihre Daten nur dem Zweck angemessen und sachlich relevant sowie auf das für den Zweck der Datenverarbeitung notwendige Maß beschränkt zu verarbeiten.
Die Einwilligung zur Weiterleitung Ihrer Unterlagen – auch einzelner Daten – können Sie jederzeit widerrufen. Dazu genügt es, Ihren Widerruf an info@gsm-gesund.de zu senden.
Sie haben das gesetzliche Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung.
Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die GSM GmbH | Dönhoffstraße 27 | 51373 Leverkusen.
Bei Fragen, Anregungen, Kritik oder Beschwerden zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
E-Mail: datenschutz@gsm-gesund.de | Fax: 0214 35769-171
Beschwerden über die GSM GmbH hinsichtlich des Datenschutzes können Sie an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde richten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44 | 40102 Düsseldorf | Tel.: 0211 38424-0 | Fax: 0211 38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Bei Reiserücktritt, Stornierung oder bei Umbuchung des gebuchten Aktivwoche-Programms können beim Veranstalter Bearbeitungsgebühren von 15,- € pro Buchung sowie evtl. nicht unerhebliche Stornierungskosten entstehen. Diese richten sich nach dem Reiserecht und sind vom Eingang der Rücktrittserklärung/Stornierung/Umbuchung abhängig, die schriftlich per Post,
Fax (0214 35769-171) oder E-Mail (aktivwoche@gsm-gesund.de) beim Gesundheitsservice einzureichen ist.
Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer speziellen Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Bei Interesse klicken Sie bitte hier! Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn bis vier Wochen vor Beginn des Aktivwoche-Programms die Mindestteilnehmerzahl noch nicht erreicht wurde. Wir werden Sie dann unverzüglich über die Nichtdurchführung und mögliche Alternativangebote unterrichten.
Vermittler dieser Reiserücktrittsversicherung ist:
Gesundheitsservice Management GSM GmbH
Dönhoffstr. 27 | 51373 Leverkusen
Natürlich steht es Ihnen frei, alternativ bei einem anderen Versicherungsunternehmen eine Versicherung abzuschließen.
Kontaktdaten der Beschwerde- und Schlichtungsstelle (sog. „Ombudsmann“):
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632 | 10006 Berlin | Telefon: 0800 3696000 | Fax: 0800 3699000
E-Mail: beschwerde<script>document.write('@');</script>versicherungsombudsmann.LÖSCHEN.de
Homepage: www.versicherungsombudsmann.de
Selbstverständlich können Sie die Aktivwoche-Programme nutzen, um weitere Tage in den schönen Orten zu verbringen. Dies geschieht auf eigene Rechnung, wobei der Veranstalter bei der Zimmerreservierung jederzeit gerne behilflich ist.
Weitere Informationen zu den Programmen, Unterkünften sowie freien Terminen erhalten Sie unter